Ab welchem Alter darf man Affiliate Marketing machen? Rechtliche Grundlagen & Tipps für Einsteiger

Affiliate Marketing zieht immer mehr junge Menschen an, die online Geld verdienen möchten – und das aus gutem Grund!

Mit minimalen Startkosten und der Möglichkeit, ohne eigene Produkte Einnahmen zu erzielen, ist es kein Wunder, dass sich Teenager und junge Erwachsene für dieses Geschäftsmodell interessieren.

Aber halt! Bevor du voller Enthusiasmus loslegst, stellst du dir vielleicht die entscheidende Frage:

  • Ab welchem Alter darf ich überhaupt Affiliate Marketing betreiben?
  • Kann ich Affiliate Marketing unter 18 Jahren machen?

Kurzantwort: Ja, Affiliate Marketing ist unter 18 Jahren möglich, jedoch nur mit Zustimmung der Eltern oder durch ein Gewerbe, das auf einen Erziehungsberechtigten läuft, da Minderjährige in Deutschland rechtlich nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.

☀️ Doch es gibt auch Optionen, wie alles auf dich laufen kann oder du trotzdem unter 18 Jahren starten kannst…

In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Altersgrenze beim Affiliate Marketing wissen musst, und bekommst wertvolle Tipps, wie du – ganz gleich, wie alt du bist – den Einstieg meistern kannst!

 

Die rechtlichen Grundlagen im Affiliate Marketing

Als ich circa 2012 mit Affiliate Marketing angefangen habe, war ich total begeistert von den Einkommensmöglichkeiten. Aber mann, war ich naiv, was die rechtlichen Aspekte anging!

Ich dachte ernsthaft, ich könnte einfach Links posten und Geld verdienen, ohne mich mit dem “langweiligen Rechtskram” zu beschäftigen. Diese Einstellung hat mich fast meine komplette Existenz als Affiliate gekostet. Nur mit der Hilfe eines Steuerberaters habe ich das damals noch 3 Jahre rückwirkend abwickeln können.

Heute weiß ich: Die rechtlichen Grundlagen sind nicht nur notwendiges Übel, sondern entscheidend für deinen langfristigen Erfolg. Lass mich dir ersparen, was ich durchmachen musste, und dir die wichtigsten rechtlichen Aspekte erklären, die du unbedingt kennen solltest.

✌🏻 Aber alles easy: ich gebe dir auch Tipps, wie du ohne die ganze Bürokratie trotzdem starten kannst  🙂

 

Geschäftsfähigkeit in Deutschland – Wer darf überhaupt mitmachen?

Fangen wir mit den Basics an.

In Deutschland ist das Thema Geschäftsfähigkeit ziemlich klar geregelt, aber trotzdem verstehen viele Einsteiger die Nuancen nicht. Wir haben drei Hauptkategorien:

  • Volle Geschäftsfähigkeit: Die hast du ab 18 Jahren. Nur dann kannst du rechtsverbindliche Verträge abschließen, wie sie für die Teilnahme an Affiliate-Programmen nötig sind. Als volljährige Person darfst du eigenständig alle Arten von Geschäften tätigen und bist für deine Handlungen voll verantwortlich. Ab 18 darfst du also ohne Zustimmung der Eltern dein Affiliate-Gewerbe starten.
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Betrifft Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren. In diesem Alter brauchen sie grundsätzlich die Zustimmung der Eltern für Verträge. Ich weiß von Fällen, wo 16-Jährige “schwarz” Geld verdienen wollten. Das hätte richtig nach hinten losgehen können, weil solche “Affiliate-Verträge” von den Eltern angefochten werden können! Wie diese “Zustimmung” aussehen kann, folgt im weiteren Verlauf des Beitrags.
  • Teilgeschäftsfähigkeit: Ein Begriff, der manchmal falsch verwendet wird. Tatsächlich gibt’s im deutschen Recht keine offizielle “Teilgeschäftsfähigkeit” – gemeint ist meist die beschränkte Geschäftsfähigkeit mit bestimmten Ausnahmen.

 

Der berühmte Taschengeldparagraf und seine Grenzen

Eine wichtige Ausnahme für Minderjährige ist der sogenannte “Taschengeldparagraf” (§ 110 BGB). Der besagt, dass Minderjährige Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen dürfen, wenn sie diese mit eigenen Mitteln (Taschengeld) bezahlen können.

Klingt erstmal gut, oder? Aber Vorsicht: Für Affiliate Marketing reicht das trotzdem nicht aus! Warum? Weil es hier nicht nur um kleine Einkäufe geht, sondern um dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit rechtlichen Verpflichtungen. Affiliate-Netzwerke verlangen deshalb fast immer ein Mindestalter von 18 Jahren – und das aus gutem Grund.

 

Länderspezifische Unterschiede, die dich überraschen könnten

Wenn du im deutschsprachigen Raum unterwegs bist, wirst du merken, dass es zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz durchaus Unterschiede gibt:

In Deutschland brauchst du für regelmäßige Affiliate-Einnahmen in der Regel eine Gewerbeanmeldung. In Österreich gelten ähnliche Regelungen, aber die Gewerbeordnung ist etwas anders strukturiert.

Die Schweiz ist dagegen oft etwas liberaler. Hier kannst du unter Umständen als Selbständiger ohne eigentliche Gewerbeanmeldung tätig sein, musst dich aber trotzdem bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) anmelden.

 

Gewerbe oder nicht? Der ewige Streitpunkt

Eine der häufigsten Fragen, die ich bekomme: “Muss ich für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden?” Die Antwort ist nicht so einfach, wie viele Ratgeber behaupten.

Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Wenn du regelmäßig und mit der Absicht Geld zu verdienen Affiliate-Links platzierst, dann ja – du brauchst ein Gewerbe.

Das gilt in Deutschland sobald deine Tätigkeit:

  • Planmäßig
  • Auf Dauer angelegt
  • Mit Gewinnabsicht
  • Und nach außen erkennbar ist

👉 Was viele nicht wissen: Nicht die Höhe der Einnahmen ist entscheidend, sondern deine Absicht! Selbst wenn du anfangs nur 50€ im Monat verdienst, aber klar darauf abzielst, mehr zu verdienen, liegt rechtlich ein Gewerbe vor.

✅ Wenn du hingegen nur einmalig einen Affiliate-Link einem Freund schickst, dann könnte das auch komplett ohne Gewerbeanmeldung laufen.

Wenn du feststellst, dass du ein Gewerbe benötigst, dann achte darauf, dass du die Kleinunternehmer-Regelung auswählst. Aus steuerlicher Sicht sind hier sicherlich noch die Freibetragsgrenzen wichtig, ab denen du Steuern zahlen musst.

Alles zum Thema Gewerbeanmeldung findest du im folgenden Beitrag:

Gewerbeanmeldung als Affiliate nötig? Alles was du wissen musst

 

Affiliate Marketing unter 18 Jahren – Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Rolle der Eltern: Dein Ticket ins Affiliate Game

Der offensichtlichste und rechtlich sicherste Weg führt über die Eltern. Da Minderjährige in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig sind, brauchen sie für Verträge mit Affiliate-Netzwerken grundsätzlich die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Eltern Zustimmung Affiliate Marketing

In der Praxis sieht das etwas schwieriger aus: Der Jugendliche weiß vielleicht schon wie er vorgehen möchte. Dass er beispielsweise auf TikTok Affiliate Links von Amazon platzieren will. Rechtlich sollte das Einverständnis der Eltern genügen, doch praktisch ist die Umsetzung  bei den Affiliate Netzwerken schwieriger. Bei den meisten Netzwerken muss man bereits für die Registrierung Volljährig sein. Dort gibt es gar keine Möglichkeit, solch eine Einverständniserklärung der Eltern anzufügen.

In den meisten Fällen musst du bereits bei der Registrierung 18 sein, damit du überhaupt einen Zugang bekommst. Bereits die Registrierung müsste also schon über die Eltern laufen.

Beim bekanntesten Affiliate Netzwerk, dem Affiliate Associate Netzwerk von Amazon, ist das Beispielsweise der Fall. In den AGB von Amazon heißt es:

“Sie gewährleisten und sichern zu, dass… Sie rechtswirksam Verträge abschließen dürfen (also z. B.  nicht minderjährig oder aus anderen Gründen nicht geschäftsfähig sind);”

Ein einfaches “Okay” der Eltern ist zwar schön; meistens müssen die Eltern selbst aber proaktiv mitwirken. Was zu folgendem Punkt führt:

 

Eltern als offizielle Vertragspartner: Der sicherste Weg

Eine noch sicherere Alternative ist, wenn die Eltern selbst als offizielle Vertragspartner auftreten. Hier schließen nicht die Minderjährigen den Vertrag ab, sondern die Eltern – im Namen ihrer Kinder.

🫵 Das bedeutet: Das Affiliate-Konto läuft auf den Namen der Eltern, die Auszahlungen gehen auf das Konto der Eltern, und rechtlich gesehen sind die Eltern für alles verantwortlich. Sie müssen auch die Steuererklärung machen und alle Einnahmen versteuern.

Das klingt für viele Minderjährige sehr ernüchternd, weshalb es noch eine andere Möglichkeit gibt:

 

§ 112 Absatz 1 BGB: Die “Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts”

Es gibt einen Paragraph für unternehmungslustige Minderjährige. Er besagt im Kern:

“Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, kann vom gesetzlichen Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt werden.”

In einfachen Worten: Mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts kann ein Minderjähriger ab 7 Jahren (ja, wirklich!) ein eigenes Geschäft führen und ist für alle Rechtsgeschäfte, die damit zusammenhängen, voll geschäftsfähig.

Was bedeutet das konkret für angehende Affiliate Marketer unter 18?

✅ Theoretisch könntest du mit dieser Ermächtigung alle Affiliate-Verträge selbständig abschließen, ein Gewerbe anmelden und rechtlich fast wie ein Erwachsener agieren – zumindest was dein Business angeht.

❌ Doch Achtung: Meistens machen einem dann die Affiliate Netzwerke einen Strich durch die Rechnung, da man für die Anmeldungen Volljährig sein muss.

 

Das Familiengericht: Hürde oder Hilfe?

Doch möchtest trotzdem wissen, was mit dem § 112 Absatz 1 BGB und dem Familiengericht auf sich hat?

Früher war für diese Genehmigung das sogenannte “Vormundschaftsgericht” zuständig. Seit der Reform des Familienrechts im Jahr 2009 ist es das Familiengericht, das über solche Anträge entscheidet. Und hier wird’s kompliziert.

Das Familiengericht prüft nämlich nicht nur formale Voraussetzungen. Es geht um eine echte Eignungsprüfung. Das Gericht will sicherstellen, dass:

  1. Der Minderjährige die nötige geistige Reife und das Verständnis für geschäftliche Vorgänge hat
  2. Das geplante Geschäft nicht die Entwicklung des Minderjährigen gefährdet
  3. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter mit der Ermächtigung einverstanden sind
  4. Das Geschäftskonzept grundsätzlich plausibel ist

Die Hürde ist also durchaus überwindbar, aber nicht ohne Aufwand. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, meist sind persönliche Gespräche mit dem Richter nötig, und in manchen Fällen wird sogar ein Jugendamt-Gutachten angefordert.

Es kann also ein ziemlich aufwändiger Weg sein, der sich nicht immer lohnt.

 

Der steinige Weg zur Genehmigung

Was viele nicht wissen: Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht automatisch garantiert, selbst wenn die Eltern zustimmen. Das Gericht prüft wirklich kritisch. Ich kenne einen Fall, bei dem ein 17-Jähriger mit einem durchdachten Dropshipping-Konzept abgelehnt wurde, weil das Gericht befürchtete, dass die zeitliche Belastung seine schulische Entwicklung gefährden könnte.

Für einen erfolgreichen Antrag solltest du:

  1. Ein detailliertes Geschäftskonzept vorlegen (inkl. Zeitaufwand, erwartete Einnahmen, Risiken)
  2. Nachweisen, dass du die nötigen Kenntnisse hast (z.B. durch Kurszertifikate oder Projekte)
  3. Einen Plan vorlegen, wie du Schule und Business unter einen Hut bekommen willst
  4. Die schriftliche Zustimmung deiner Eltern einholen
  5. Eventuell einen Anwalt für Familienrecht konsultieren

Und hier kommt der Knackpunkt: Der ganze Prozess kostet Geld. Gerichtsgebühren, möglicherweise Anwaltskosten, und eventuell Gutachterkosten können sich auf mehrere hundert Euro summieren.

Für einige besonders entschlossene und reife Teenager kann der § 112 BGB durchaus eine Option sein, früher ins Affiliate-Business einzusteigen. Für die allermeisten Einsteiger ist es aber einfacher, dass die Eltern an deine Stelle treten!

 

Plattformen mit niedrigeren Altersbeschränkungen: Die Ausnahmen

Es gibt tatsächlich einige Plattformen, die auch Minderjährigen den Zugang ermöglichen – allerdings eher die Ausnahme als die Regel.

YouTube zum Beispiel erlaubt die Nutzung ihrer Plattform ab 13 Jahren, die Monetarisierung allerdings darf entweder erst ab 18 oder durch die Mithilfe der Eltern erfolgen. Die Monetarisierung erfolgt hier nämlich über Google Adsense und dafür muss man 18 Jahre alt sein.

In den YouTube-Bedingungen heißt es:

Du bist mindestens 18 Jahre alt oder hast einen Erziehungsberechtigten, der älter als 18 Jahre ist und deine Bezahlung über AdSense für YouTube handhaben kann

 

Die Konsequenzen bei Missachtung: Keine Kleinigkeit

Die Folgen, wenn man die Altersbeschränkungen umgeht, können richtig ärgerlich sein:

  1. Kontosperrung: Das Netzwerk kann jederzeit dein Konto sperren, wenn es herausfindet, dass du nicht volljährig bist.
  2. Einbehaltene Provisionen: Bereits verdiente Provisionen werden oft nicht ausgezahlt – auch wenn du monatelang dafür gearbeitet hast.
  3. Dauerhafter Ausschluss: Bei einigen Netzwerken wirst du sogar dauerhaft gesperrt, selbst wenn du später volljährig wirst.
  4. Rechtliche Konsequenzen: Im schlimmsten Fall könnten sogar rechtliche Schritte folgen, wenn du falsche Angaben gemacht hast.

Mein Rat an alle Unter-18-Jährigen: Sprecht offen mit euren Eltern über eure Pläne. Wenn sie einverstanden sind und euch unterstützen, gibt es durchaus legale Wege, schon vor dem 18. Geburtstag erste Erfahrungen im Affiliate Marketing zu sammeln.

Aber versucht nicht, das System auszutricksen – das fällt euch früher oder später auf die Füße. Sobald du 18 wirst, kannst du alles auf dich umschreiben lassen – Infos dazu weiter unten.

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Ab 18 Jahren: Der problemlose Einstieg ins Affiliate Marketing

Wenn du gerade 18 geworden bist oder kurz davor stehst, will ich dir erzählen, was dich im Affiliate Marketing erwartet und welche Schritte du gehen musst, um alles richtig zu machen.

Endlich volljährig: Welche rechtlichen Freiheiten du jetzt hast

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich rechtlich gesehen alles. Du bist nun voll geschäftsfähig und kannst eigenständig:

  • Verträge mit allen Affiliate-Netzwerken abschließen
  • Ein eigenes Gewerbe anmelden
  • Ein Geschäftskonto eröffnen
  • Rechnungen in eigenem Namen stellen
  • Steuererklärungen abgeben
  • Für deine geschäftlichen Handlungen voll verantwortlich zeichnen

Das klingt erstmal nach viel Freiheit – und das ist es auch! Aber ich hab damals schnell gemerkt, dass diese Freiheit auch bedeutet, dass niemand mehr hinter dir steht, um potenzielle Fehler aufzufangen.

Man klickt bei jeder neuen Registrierung bei Affiliae Netzwerken zwar immer an, dass man das Kleingedruckte gelesen hat, aber mal erhlich, wer macht das schon? Diese Ungewissheit kann dann schon ein ungutes Gefühl bei einem auslösen.

Von Null auf Affiliate: Die notwendigen offiziellen Schritte

Wenn du als frischgebackener Volljähriger ins Affiliate Marketing einsteigen willst, solltest du diese Schritte in genau dieser Reihenfolge gehen:

  1. Gewerbeanmeldung: Sobald du planst, regelmäßig Geld mit Affiliate Marketing zu verdienen, brauchst du ein Gewerbe. Ich hab das anfangs unterschätzt und dachte, “die paar Euro im Monat interessieren doch niemanden” – bis mir ein befreundeter Steuerberater erklärte, dass es nicht um die Höhe geht, sondern um die Absicht, Gewinn zu erzielen. Die Anmeldung kostet je nach Stadt zwischen 15-60€. Als Tätigkeitsbeschreibung kannst du “Online-Marketing” oder “Betrieb einer Werbewebsite” angeben.
  2. Finanzamt informieren: Nach der Gewerbeanmeldung bekommst du automatisch Post vom Finanzamt – einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den solltest du gewissenhaft ausfüllen. Hier gibst du an, wie viel Umsatz und Gewinn du ungefähr erwartest. Sei realistisch, aber nicht zu pessimistisch. Ich habe damals zu niedrig geschätzt und musste dann erklären, warum ich meine Prognose so deutlich übertroffen hatte.
  3. Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID beantragen: Mit dem Fragebogen bekommst du eine Steuernummer zugeteilt. Die brauchst du für deine Rechnungen. Eine Umsatzsteuer-ID ist zunächst optional, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (aktuell unter 22.000€ Jahresumsatz im ersten Jahr).
  4. Buchführung einrichten: Von Anfang an solltest du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Ich hab mir damals eine einfache Excel-Tabelle angelegt, aber mittlerweile gibt es super Software speziell für Selbstständige, die dir viel Arbeit abnimmt.

Was ich damals nicht wusste und viel Geld gekostet hat: Du kannst alle geschäftlichen Ausgaben – von der Domain über Hosting bis zu Software und sogar anteilige Internetkosten – steuerlich geltend machen. Sammle also unbedingt alle Rechnungen!

 

Mein persönlicher Tipp: Einfach loslegen oder doch warten?

Zu guter Letzt möchte ich dir ein paar Tipps geben, wie du mit Affiliate Markering starten kannst, wenn du noch unter 18 Jahren bist:

  • Wenn du zwischen 12 und 16 Jahren alt bist: dann binde deine Eltern mit in deine Ideen ein. Lasse die Eltern als Bevollmächtigte für dich agieren. Es kann für alle Beteiligten ein schönes Erlebnis sein und man sollte mit offenen Karten spielen.
  • Wenn es nur noch ein paar Monate sind, bis du 18 bist: dann warte etwas ab. Der Aufwand ist viel zu hoch alles rückwirkend von deinen Eltern auf dich umzustellen.
  • Selbst wenn du 18 bist: kannst du immer noch bis zu drei Monate rückwirkend dein Gewerbe anmelden. Warte also einfach etwas ab, bevor du dich um die Bürokratie kümmerst.

 

Meine Empfehlung für alle Affiliate Marketing Einsteiger unter 18:

Baue dein Business auf, aber ohne sofortige Monetarisierung!

Das bedeutet konkret:

  • Erstelle deine Website oder deinen Blog
  • Lerne Social Media Taktiken
  • Baue Inhalte und Traffic auf
  • Erschaffe dir eine Community oder Followerschaft
  • Lerne Content-Erstellung und Marketing
  • Recherchiere schon mal die besten Affiliate-Programme für deine Nische
  • ABER: Verzichte auf die Einbindung von Affiliate-Links, bis du 18 bist

Das klingt erstmal frustrierend – schließlich willst du Ergebnisse sehen. Aber glaub mir, ich habe beide Wege gesehen. Die Leute, die Geduld hatten und erst ihre Plattform aufgebaut haben, waren mit 18 in einer viel besseren Position. Sie konnten direkt durchstarten und haben in den ersten Monaten oft mehr verdient als diejenigen, die sich mit halblegalen Schlupflöchern durchgewurstelt haben.

Doch lasse dich niemals von Bürokratie oder rechtlichen Aspekten aufhalten dein Business durchzuziehen! Das darf niemals deinen Antrieb unterdrücken.

 

 

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Häufige Fragen zum Alter im Affiliate Marketing

Ist Affiliate Marketing mit 16 möglich? Ist hier gesetzlich nicht etwas anders geregelt?

Diese Frage höre ich besonders oft. Die kurze Antwort lautet: Ja, es ist möglich – aber mit Einschränkungen. Mit 16 und 17 Jahren genießt du in Deutschland tatsächlich einige besondere rechtliche Freiheiten.

Du giltst als “beschränkt geschäftsfähig” und hast mehr Rechte als jüngere Teenager. So darfst du beispielsweise eigenständig über deinen Arbeitslohn verfügen und bestimmte Verträge abschließen.

ABER – und das ist ein wichtiges “Aber” – für Affiliate Marketing reicht das leider nicht aus. Die meisten Affiliate-Netzwerke verlangen explizit ein Mindestalter von 18 Jahren, weil ihre Verträge dauerhafte geschäftliche Verpflichtungen beinhalten.

Ich hatte mal einen 16-jährigen Coaching-Interessenten, der unbedingt bei Amazon Associates einsteigen wollte. Er argumentierte, dass er laut Gesetz ja schon über seinen Lohn verfügen könne. Ich musste ihm erklären, dass Amazon als privates Unternehmen trotzdem das Recht hat, in seinen AGB ein Mindestalter von 18 Jahren festzulegen – unabhängig von der teilweisen Geschäftsfähigkeit.

 

Kann man mit 18 sein Gewerbe von den Eltern auf sich umschreiben lassen?

Absolut! Diese Übergabe ist sogar relativ unkompliziert, wenn man es richtig angeht.

Wenn deine Eltern bisher als “Strohmann” für dein Affiliate-Business agiert haben, gibt es zwei Wege, das Gewerbe zu übertragen:

  1. Gewerbeübernahme: Hierbei übernimmst du das bestehende Gewerbe deiner Eltern. Du musst beim Gewerbeamt eine Gewerbeübernahme anmelden und erhältst in der Regel eine neue Steuernummer. Der Vorteil: Bestehende Verträge und die Firmenidentität bleiben erhalten.
  2. Neues Gewerbe anmelden und altes abmelden: Der einfachere, aber formalere Weg. Du meldest ein eigenes Gewerbe an, während deine Eltern ihres abmelden. Dann musst du bei allen Affiliate-Netzwerken neue Konten auf deinen Namen erstellen.

Ein wichtiger Punkt bei der Übernahme: Kläre die steuerlichen Aspekte! Wenn das Business unter den Eltern bereits Gewinne erwirtschaftet hat, sollte unbedingt ein Steuerberater konsultiert werden, um die Übergabe sauber zu gestalten.

 

 

 

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Geschrieben von

Seit 2011 beschäftige ich mich intensiv mit Affiliate Marketing und habe mir dadurch ein automatisiertes Vollzeiteinkommen aufgebaut. Meine Mission ist es, dich zu motivieren und dir einen Weg zu zeigen, sich ein passives Einkommen zu verschaffen.Lerne mein System in der Affiliate School Masterclass

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